Liebe Leserin, lieber Leser,

in diesem Newsletter dreht sich alles um die Teilnahmebedingungen für Industrie-4.0-Plattformen. Im B2B-Bereich ist eine rechtssichere Teilnahme besonders wichtig. Denn die Vernetzung und Automatisierung der Industrie erfolgen vor allem über Plattformen. Darin können die Nutzenden untereinander – und mit den Anbietenden geschäftliche Beziehungen jeglicher Art effizient durchführen.

Das Projekt Recht-Testbed Industrie 4.0 entwickelt technische und rechtliche Grundlagen automatisierter Geschäftsbeziehungen. Blockchainbasierte Smart Contracts oder Software-Agenten für automatisierte Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss sind Beispiele. Die Plattform Industrie 4.0 führt das Projekt gemeinsam mit einem interdisziplinären Konsortium aus Forschungseinrichtungen (Fraunhofer IML, Fraunhofer ISST, Ruhr-Uni-Bochum, Universität des Saarlandes) durch. Auch die Möglichkeiten der Automatisierung von Vertrauen in Vertragspartner – traditionell eine dem Menschen vorbehaltene Haltung – werden erforscht und in technische Lösungen umgesetzt.

Die AG 4 „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Plattform Industrie 4.0 hat für das Projekt eine Unterarbeitsgruppe „Recht-Testbed“ gebildet. Hochkarätige Experten aus der Praxis entwickeln mit den Forschern des Konsortiums gemeinsam Lösungen für Rechtsfragen aus dem Bereich Industrie 4.0.

Die Nutzung von Plattformen als Ausgangspunkt der Industrie 4.0 bedarf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage. Daher hat die UAG Recht-Testbed Musterbedingungen für Industrie-4.0-Plattformen entwickelt, die einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Betreibern und Nutzern der Plattform erzielen sollen. Unternehmen können die Musterbedingungen, die als Open Source zur Verfügung gestellt sind, als Grundlage ihrer rechtlichen Beziehungen verwenden. Kernelemente der Musterbedingungen werden in diesem Newsletter erläutert.

Ihre Geschäftsstelle Plattform Industrie 4.0 wünscht Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.