Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pfeile rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Die Arbeitsgruppe begleitet die Umsetzung von Industrie 4.0 juristisch. Sie schafft mit ihren Empfehlungen Rechtssicherheit – insbesondere für den Mittelstand.
Herausforderung und Mission: Das Recht muss Schritt halten
Industrie 4.0-Anwendungen verändern zunehmend Geschäftsprozesse und -modelle. Die Veränderungen bedeuten für viele Unternehmen neue Herausforderungen: Wie wende ich das aktuelle Recht auch morgen auf meine digitalisierte Produktion an?
Unklarheiten bei der Vertragsfindung, der Haftung, beim kartellrechtlichen Verhalten, bei der (kollaborativen) Nutzung von Daten sowie die disruptiven Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf unternehmerisches Handeln stellen die Unternehmen vor die Aufgabe einer rechtssicheren Umsetzung.
Die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ zeigt auf, wo das deutsche und europäische Recht stehen und identifiziert Chancen und Herausforderungen. Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe beleuchten systematisch die Felder der Industrie 4.0 und bieten Unternehmen, vom Start-up bis zum Konzern, einen Überblick zur aktuellen Rechtslage. Von der EU-Digitalstrategie über Arbeitsrecht bis hin zur Künstlichen Intelligenz wird deutlich, wo bestehendes Recht wie greift und wo es Handlungsbedarf für Unternehmen und die Politik gibt.
EU-Digitalstrategie und Rechtsakte
Die Europäische Union als digitalen Raum gestalten und sicher machen, souveräne Datennutzung mobilisieren und Wertschöpfung ermöglichen – das sind die Ziele der EU-Digitalstrategie, die mit einer weitreichenden Regulierung auf EU-Ebene einhergehen. Diese hat direkte Auswirkungen auf den rechtlichen Rahmen für Industrie 4.0 sowohl aus Arbeits- wie aus Wirtschaftssicht. Die Arbeitsgruppe nimmt spezifische Regularien in den Fokus und formuliert Empfehlungen für deren Umsetzung in den Unternehmen. Gleichermaßen spiegelt sie für die politische und gesetzgeberische Ebene die Herausforderungen, denen Unternehmen in der Praxis begegnen, und trägt damit konstruktiv zu einer Verbesserung des rechtlichen Rahmens für Industrie 4.0 bei.
Aktuell im Fokus stehen die EU-Rechtsakte zu
Cybersicherheit,
Produkthaftung,
Data Act,
AI Act und
Zusammenspiel mit DSGVO
Multilaterales Datenteilen und Grundlagen von Datenräumen
Digitale Märkte verändern die Zusammenarbeit von Unternehmen: Durch immer neue Möglichkeiten für einen Austausch und eine kollaborative Nutzung von Daten entstehen enorme Wirtschafts- und Innovationspotentiale, Partner können gleichzeitig schnell zu Wettbewerbern werden.
Dadurch ergeben sich neue Fragen:
Wer darf mit wem und unter welchen Bedingungen kooperieren?
Welche Bedeutung hat der Zugriff auf Daten für Marktmacht und wie kann eine souveräne Datennutzung abgesichert werden?
Wie ist den Regularien und gleichzeitig den digitalen Geschäftsmodellen der Partner in Datenräumen Rechnung zu tragen?
Welchen organisatorisch-rechtlichen Rahmen brauchen souveräne Akteure in funktionierenden Datenräumen?
Diesen Fragen geht die Arbeitsgruppe fachübergreifend nach und bindet vielfältige Expertise für die jeweils unterschiedlichen Aspekte beim Thema ein.
Arbeitsrecht
Die Digitalisierung industrieller Prozesse führt zu Veränderungen von Arbeitsabläufen in allen Bereichen der Unternehmen. Fachliche und persönliche Anforderungen an Beschäftigte und Führungskräfte sind im Wandel und erfordern eine kontinuierliche Weiterbildung. Andererseits führt die Einführung moderner Technologien in der Organisation zu neuartigen Aufgaben für Mitarbeitende und Management. All dies macht einen verlässlichen rechtlichen Rahmen erforderlich, der durch die Sozialpartner sinnvoll ausgefüllt wird. Dieser Rahmen wird in der Arbeitsgruppe beleuchtet, im Fokus stehen aktuell
betriebliche Weiterbildung,
Umgang mit Beschäftigtendaten im Unternehmen,
ein Rahmen für hybrides Arbeiten und
Herausforderungen bei der Einführung und Nutzung von KI
Künstliche Intelligenz hat eine disruptive Wirkung sowohl auf die Unternehmen als auch auf die Gesellschaft. Der zunehmende Einsatz von KI in immer mehr betrieblichen Bereichen entlastet einerseits den Menschen oder ersetzt ihn sogar. Doch wie lassen sich die bestehenden und neu eingeführten Rechtsnormen auf diese Technologie anwenden? In ihren drei Task Forces geht die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ dieser Frage in drei Bereichen nach.
Die Task Force KI und Regulierung befasst sich mit dem AI Act der EU und seinen Auswirkungen bezüglich
Risikoklassifizierung von KI,
Anwendungsbereich des AI Act sowie
Haftung für Unternehmen
und zeigt mögliche Lösungsansätze aus juristischer und technischer Perspektive auf.
Die Task Force KI und IP-Rechte erarbeitet, welche rechtlichen Implikationen die jeweiligen Schritte in Entwicklung und Einsatz von KI-Modellen haben können.
In der Task Force KI und Vertragsgestaltung geht es um den vertraglichen Umgang mit Risiken beim Kauf von Produkten mit eingebauter KI und um eine rechtssichere Verwendung von Daten für das Training der eigenen KI-Modelle.
Rechtssicherheit schaffen und neue Trends rechtlich bewerten
Übergeordnetes Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Herausforderungen von Industrie 4.0 juristisch zu analysieren und Unternehmen durch Handlungsempfehlungen auf dem Weg in die Digitalisierung Rechtssicherheit zu geben.
Dazu wollen die Juristinnen und Juristen aus der Arbeitsgruppe folgende Maßnahmen angehen:
Aktuelle Handlungsempfehlungen zu den wichtigsten juristischen Fragen aus dem Industrie 4.0 Umfeld publizieren
Neue, agile Kommunikationsformate mit juristischem Content etablieren, um in einen Dialog der juristischen Fach-Community mit Industrie 4.0 Unternehmen zu kommen
Entwicklung und Durchführung von Unterstützungsformaten für alle Unternehmen, die mit Ihrem Unternehmen den Weg in eine Industrie 4.0 gehen – z. B. Workshops und Webseminare
Das gebündelte Rechtswissen der Plattform
Die digitalisierte Industrie hält nicht still – die über 70 Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe haben die Entwicklungen deshalb stets im Blick. Um den Herausforderungen der Digitalisierung, dem Datenteilen sowie der durch die aufgeworfenen rechtlichen Fragen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) optimal zu begegnen, bearbeitet die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ insbesondere die Fragen zu Künstlicher Intelligenz sowohl aus juristischer als auch aus technischer Perspektive und verfolgt damit einen interdisziplinären Ansatz. Die Arbeitsgruppe trägt dadurch dem Anspruch einer umfänglichen Bearbeitung des Themas KI, dessen steigender Bedeutung im industriellen Anwendungsfeld und der gleichzeitig zunehmenden Regulierung auf europäischer Ebene umfassend Rechnung.
In ihren Themenschwerpunkten tauschen sich die thematisch zugeordneten Task Forces regelmäßig aus und geben ihre Empfehlungen an Unternehmen, Politik und Verwaltung. Zusätzlich trifft sich die Arbeitsgruppe drei- bis viermal im Jahr, um ihre Arbeit zusammenzuführen und an ihrer gemeinsamen Vision zu arbeiten.