Die Publikationen der Plattform auf der Hannover Messe 2017

Die Publikationen der Plattform auf der Hannover Messe 2017

© BMWi / Michael Reitz

Die juristischen Expertinnen und Experten der Plattform Industrie 4.0 haben im vergangenen Jahr die kartellrechtlichen Implikationen von Industrie 4.0 betrachtet: Wo ist der Besitz von Daten mit Marktmacht verbunden, ab wann kann es hier zum Missbrauch kommen? Wer verantwortet das kartellrechtlich relevante Verhalten von Künstlicher Intelligenz? Und wer darf mit wem unter welchen Bedingungen kooperieren?

Pünktlich zur Hannover Messe stellt die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ ihre neue Publikation „Industrie 4.0 – Kartellrechtliche Betrachtungen“ vor. Die zwei wichtigsten Ergebnisse in Kürze:

Erstens lässt sich grundlegend feststellen: Das Kartellrecht ist den aktuellen Entwicklungen in weiten Teilen gewachsen. Insbesondere beim möglichen Machtmissbrauch und der tatsächlichen Gefahr von monopolistischen oder oligopolistischen Strukturen in der Industrie 4.0-Welt zeigt sich das Kartellrecht – auch perspektivisch – als ausreichend. Das liegt nicht zuletzt daran, dass in der Industrie 4.0 der Business to Business (B2B)-Bereich deutlich mehr Relevanz hat und die Vertragsbeziehungen meist „auf Augenhöhe“ zu verstehen sind – im Gegensatz zu vielen Business to Consumer (B2C)-Plattformen.

Anders zeigt sich das Kartellrecht bei der Bewertung von selbstständigem Verhalten durch künstliche Intelligenz-Applikationen: Lässt sich das Verhalten nicht mehr auf einen Menschen zurückführen, so braucht es hier neue Lösungen. Im Fokus sollte hier nach Ansicht der Rechtsexpertinnen und -experten der Plattform der Ansatz „compliance by design“ liegen – analog zu ähnlichen Konzepten im Bereich der IT-Sicherheit. Nur bei nicht vorhersehbaren Fällen braucht es, so die AG-Vertreter, nachträgliche Verhaltenspflichten, sobald Kartellrechtsverletzungen durch Algorithmen dem Unternehmen bekannt werden. Ein allgemeiner, mindestens europäischer, Rechtsrahmen ist wünschenswert.

Alle weiteren Ergebnisse können Sie in der neuen Publikation „Industrie 4.0 – Kartellrechtliche Betrachtungen“ nachlesen, die zur Hannover Messe erscheint.