Dr. Hans-Jürgen Schlinkert, Leiter der AG „Rechtliche Rahmenbedingungen“ auf der Hannover Messe 2017

Dr. Hans-Jürgen Schlinkert, Leiter der AG „Rechtliche Rahmenbedingungen“ auf der Hannover Messe 2017

© BMWi / Michael Reitz

Frage 1: Warum ist Industrie 4.0 aus rechtlicher Sicht eine Herausforderung?

Die Entwicklungen durch Industrie 4.0 sind rasant – da muss das Recht Schritt halten. Insbesondere die Rechtsfelder Zivilrecht, Datenschutz und IT-Sicherheit, Produkthaftung, IP-Recht, Arbeitsrecht und Kartellrecht sind betroffen. Auch aktuelle Entwicklungen wie Blockchain und Künstliche Intelligenz werfen neue rechtliche Fragen auf und bedürfen einer juristischen Einschätzung. Diese Entwicklungen beobachten wir in der Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Plattform Industrie 4.0 und geben Empfehlungen für Unternehmen und Politik.

 

Frage 2: In der vernetzten Industrie werden von den Sensoren der Maschinen vor allem Daten ohne Personenbezug produziert. Sie sind rechtlich wenig reguliert. Wo reichen uns individuelle vertragliche Regelungen und wo sehen Sie Handlungsbedarfe für den Gesetzgeber?

Rechtliche Rahmenbedingungen – über bestehendes Geschäfts- und Betriebsgeheimnis hinaus –  sind eher zurückhaltend zu betrachten. Daten und ihre verschiedenen Zuordnungen erscheinen zu vielfältig und agil, um dauerhaft ausreichend durch Gesetzesvorschriften geregelt zu werden. Eine vorschnelle Festlegung, was Eigentum bzw. eigentumsähnlich in Bezug auf Daten ist, könnte zudem kommende Geschäftsmodelle einschränken. Auch im weltweiten Wettbewerb ist eine Zuordnung von Daten durch den Gesetzgeber in Deutschland bzw. Europa möglicherweise eher Hemmnis als Vorteil. Was es braucht, ist eine dynamische Diskussion zum Umgang mit Daten und die stetige rechtswissenschaftliche Begleitung statt vorschneller Zuordnungen.

 

Frage 3: Künstliche Intelligenz (KI) ist momentan in aller Munde und wird das Thema Industrie 4.0 maßgeblich beeinflussen. An welchen Stellen ist bereits jetzt schon erkennbar, wie sich der digitale Rechtsrahmen durch KI verändern wird?

Die Frage nach der Verantwortlichkeit wird sich sicherlich stellen: Wer trägt Entscheidungen, die von KI getroffen wird? Wer ist haftbar? Diese Diskussion hängt jedoch maßgeblich von den technischen Weiterentwicklungen ab, die noch nicht absehbar sind. Diskussionsbedarf haben wir hier jedoch definitiv: Deshalb werden wir als Arbeitsgruppe für rechtliche Rahmenbedingungen den Austausch mit der Plattform „Lernende Systeme“ suchen und im zweiten Halbjahr eine Publikation zu der Thematik veröffentlichen.