Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pfeile rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Neue Webinar-Reihe „MX-Talk“ startet mit beachtlichem Interesse
Das neue Austauschformat „MX-Talk“ ging unter großer Beteiligung der Manufacturing-X-Community in die erste Runde. Hier finden Sie die Zusammenfassungen und Antworten auf die gestellten Fragen.
Einleitung
Während der 60 Minuten des Talks bekamen die fast 250 Teilnehmenden zunächst eine generelle Einführung zum Thema Manufacturing-X. Ein besonderer Fokus lag dabei auf Vision und Mission der Initiative sowie auf bisherigen Meilensteinen.
Danach wurde das digitale Ökosystem Manufacturing-X vorgestellt: Die Teilnehmende lernten entscheidende Akteure und spannende Use Cases kennen.
Herzlichen Dank an alle, die Teil des ersten MX-Talks waren – und besonderer Dank an die beiden Presenter Daniel Krampe von SAP und Dr. Daniel Senff von der Geschäftsstelle der Plattform Industrie 4.0.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
MX-Talk, Edition 1
The Digital Data Ecosystem Manufacturing-X
Save the Date
Weiter geht es am 7. September mit Edition 2 des MX-Talks und dem großen Thema „Verwaltungsschale und Interoperabilität“.
Wir freuen uns bereits über das Wiedersehen und Wiederaustauschen!
Die Vielzahl an Fragen in der sich anschließenden offenen Austauschrunde zeigte klar, wie groß und breit das Interesse an Manufacturing-X ist. Hier finden sie die Antworten.
Die Initiative Manufacturing-X baut ein offenes Datenökosystem auf, welches über alle Industriebranchen hinweg interoperabel sein wird. Als Blaupause für die digitale Vernetzung industrieller Lieferketten kann dabei Catena-X dienen, wo ein solches Datenökosystem für die automobile Lieferkette entsteht. Mit Manufacturing-X gilt es nun, die Ansätze aus Catena-X auf weitere Branchen zu übertragen und dabei die Interoperabilität des Gesamtsystems sicherzustellen.
Auf welchen bestehenden Ansätzen baut Manufacturing-X auf?
Neben den Ansätzen und Architekturelementen aus Catena-X gibt es zahlreiche weitere Technologien, Standards und Lösungsansätze für Industrie 4.0, welche im Datenökosystem Manufacturing-X zusammengeführt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Ansätze von GaiaX für den sicheren, offenen und souveränen Datenaustausch, die Asset Administration Shell (AAS) als Standard für die Datenmodellierung und weitere offene Standards wie OPC UA, AutomationML und ECLASS. Von den geförderten FuE-Projekten wird erwartet, dass sie auf den für ihren Anwendungsfall geeigneten bestehenden Ansätzen aufbauen und wo überall möglich Synergien nutzen.
Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie Manufacturing-X
Wann können Projektskizzen für die Förderrichtlinie zu Manufacturing-X eingereicht werden?
Die Förderrichtlinie steht kurz vor der Veröffentlichung. Sobald die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und für alle zugänglich ist, können Skizzen eingereicht werden. Die Stichtage für die Skizzeneinreichung werden voraussichtlich der 31. August, 31. Oktober und 31. Dezember 2023 sein. Auch die Geschäftsstelle der Plattform Industrie 4.0 wird darüber informieren, wenn die Förderrichtlinie veröffentlicht ist. Mit einer Nachricht an manufacturingX@plattformi40.de können Sie sich für den EMail-Verteiler zu Neuigkeiten über Manufacturing-X anmelden.
In welcher Höhe stehen Fördermittel zur Verfügung?
In der Haushaltsplanung sind gegenwärtig insgesamt ca. 152 Mio. € für die Förderung von anwendungsnahen FuEuI-Projekten sowie von Transfermaßnahmen veranschlagt.
Welche Größe sollten Konsortien haben?
Es gibt in dieser Sache keine formalen Vorgaben. Die Konsortien sollen von der Industrie getrieben sein und alle Akteure beinhalten, die zur erfolgreichen Umsetzung des jeweiligen Projekts notwendig sind. In der Projektskizze soll dargestellt werden, dass das jeweils aufgestellte Projektkonsortium geeignet ist, die gesteckten Projektziele effektiv und effizient zu erreichen.
Können auch Einzelvorhaben gefördert werden?
Eine Förderung von Einzelvorhaben ist zwar grundsätzlich möglich, voraussichtlich werden es aber in erster Linie Verbundprojekte sein, die dem Netzwerkgedanken von Manufacturing-X gerecht werden und eine hohe Breitenwirkung erzielen können.
Gibt es bereits Projektkonsortien, an denen ich mich beteiligen kann?
In den verschiedenen Communities bilden sich momentan erste Projektkonsortien. Diese Aktivitäten finden außerhalb des Verantwortungsbereichs und ohne Beteiligung des BMWK und der Geschäftsstelle der Plattform Industrie 4.0 statt. Geeignetere Ansprechpartner in dieser Frage sind beispielsweise die industriespezifischen Verbände.
Können auch KMU und Startups gefördert werden?
Das BMWK strebt eine hohe Beteiligung von KMU an der Fördermaßnahme an. Die Beteiligung von KMU und Startups in Projektkonsortien ist daher ausdrücklich erwünscht. Wie alle anderen Antragssteller müssen auch KMU und Startups mit dem Projektantrag darlegen, dass sie ihren Eigenanteil an den Projektkosten finanzieren können.
Können sich ausländische Partner an Projektkonsortien beteiligen?
Förderfähig sind ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Ausländische Partner können als assoziierte Partner in Projektkonsortien aufgenommen werden.
Gibt es genaue Informationen, wie die Projektskizze aussehen soll?
Die formalen Anforderungen an die Projektskizzen werden weitgehend identisch sein mit jenen für die Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ (siehe Punkt 6.3 der Förderrichtlinie). Eine Formatvorlage für Skizzen gibt es nicht.
Was sind die Bewertungskriterien für Projektskizzen?
Was ist die Rolle des Steering Committee für Manufacturing-X in der Fördermaßnahme?
Das Steering Committee für Manufacturing-X führt als zentrales Gremium in der Plattform Industrie 4.0 sämtliche nationale Aktivitäten der Industrieinitiative Manufacturing-X zusammen. Es ist jedoch nicht für die Umsetzung der Fördermaßnahme verantwortlich, welche die Industrieinitiative flankiert. Die Förderrichtlinie verantwortet allein das BMWK.
Fragen und Antworten zur Internationalisierung MX
Unter Kernbotschaften und FAQ finden Sie alle Informationen zur Internationalisierung von Manufacturing-X.