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Dr. Bernhard Fischer ist Vice President Innovation Policy Government Affairs MEE und Rechtsanwalt bei SAP SE. Als Leiter der Unterarbeitsgruppe „IP-Recht” engagiert er sich seit Jahren in der Plattform Industrie 4.0.

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Können Bestrebungen der EU, die Datenwirtschaft und Digitalisierung im europäischen Raum voranzutreiben, durch neue Rechtsakte wie den Data Act gestärkt werden?

Die Bestrebungen des EU-Gesetzgebers in den Bereichen Datenwirtschaft und Digitalisierung werden vom Grundsatz gutgeheißen, sind aber in Umfang, Komplexität und möglichen Auswirkungen nicht zu unterschätzen. Noch mehr als die vorausgegangenen Rechtsakte stellt der noch im Entwurf befindliche Data Act die Industrie vor besondere Herausforderungen. In seinen Kapiteln II bis X umfasst er nicht weniger als neun große „Flaggschiffe“ unterschiedlicher „Stoßrichtung“. Diese reichen von Datenweitergabe-Pflichten an Endkunden, zwischen Unternehmen untereinander inkl. an Dritte sowie an öffentliche Stellen über vertragliche Klausel-Vorgaben, Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, internationale Schutzvorkehrungen für nicht personenbezogene Daten, Interoperabilitätsvorgaben, Anwendungs- und Durchsetzungsregelungen, bis zu Eingriffen in Schutzrechtspositionen auf sensible Unternehmensdaten und Datenbanken.

Aus Industriesicht liegt die Herausforderung zunächst darin, dass sich ein künftig nicht mehr zu bewältigender Berg von Regularien aufbaut. Dazu beschreiten die anwachsenden Regularien rechtliches Neuland, indem sie in verschiedenste Bereiche gleichzeitig eingreifen und bestehende Rechtsprinzipien durch immer übermäßiger werdende Präventiveingriffe in die Wirtschaft „korrodieren“. Statt des zu beobachtenden Ausbaus hoheitlicher Eingriffe stellt sich immer akuter die Kontrollfrage, ob dem wirtschaftlichen Motor nicht besser damit gedient ist, auf die Eigenkräfte der Industrie zu bauen, damit sie innovative Geschäftsmodelle und technische Lösungen selbst entwickeln kann.

Was spricht aus Sicht der Industrie gegen eine Regulierung, wie sie der Entwurf für den Data Act vorsieht?

Dem Ziel an sich, Datenwirtschaft und Digitalisierung nach EU-eigenen Maßstäben zu stärken, wird zunächst niemand widersprechen. Wie so oft steckt der Teufel aber im Detail.

Bei großem Respekt für die gesetzgeberische Mammut-Zielsetzung bestehen je nach Art der betroffenen Unternehmen unterschiedliche, insgesamt ernste Sorgen. Kurz: Der Data Act will zu viel, und schafft dadurch Zielkonflikte, Unklarheiten und mögliche Kollateralschäden für die europäische Wirtschaft selbst. Die gewichtigsten Industrieverbände sagen, der europäischen Industrie würde auf eigenen Märkten ein Bein gestellt, wenn sie danach ihre Daten gegenüber der globalen Konkurrenz preisgeben müsste.

Aus gebündelter Sicht fällt auf, dass der Data Act von Szenarien ausgeht, die im Umgang mit Endkunden-Daten ihre Berechtigung haben mögen, aber keinesfalls, wenn es um unternehmensbezogene Daten geht, von denen die Industrie 4.0 lebt. Hier werden andere Dimensionen beschritten, die der Gesetzgeber bei Weitem noch nicht ausgelotet zu haben scheint. Dazu zwei plakative Beispiele:

Beim unternehmensübergreifenden Austausch von Maschinendaten, die Know-how beinhalten, sind alle Beteiligten auf Sicherheit angewiesen. Das Problem ist bekannt und erfordert ausgewogene vertragliche und technische Lösungen zur Datengeheimhaltung. Den Ansätzen des Data Act wird nun entgegengehalten, eine Unzahl unsicherer Schwachstellen zu eröffnen, an denen die Preisgabe sensibler Unternehmensdaten an Dritte erzwungen werden könnte.

Der Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten ist allein ein großes Thema. Ganz anders als beim Anbieterwechsel eines Endkunden ergeben sich nun aber bei der Portierung von Unternehmensdatenlandschaften völlig andere Volumina und Komplexitäten, worauf die Vorschriften im Entwurf des Data Act noch gänzlich unangepasst sind.

Welcher Appell ist an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit Blick auf den Entwurf des Data Act zu richten, um die Belange der deutschen und europäischen Industrie angemessen zu berücksichtigen?

Soweit man das Gesamtvorhaben „Data Act“ für realisierbar hält, besteht in jedem Fall starker Nachbesserungsbedarf. Hierzu sind ausführliche Gespräche mit der Industrie dringend angeraten, um die zahlreichen „Stellschrauben“ des Data Act in technisch und organisatorisch machbare Form zu bringen.