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Anfang Oktober startete die zweite Phase des Förderprogramms „go-digital“, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt. Ab sofort können Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft oder dem Handwerk mit weniger als 100 Beschäftigten Projektanträge für „go-digital“ stellen.

Leistungen von Bedarfsermittlung bis Inbetriebnahme

Die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen tragen die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt, stellen den Projektantrag und übernehmen die verwaltungsseitige Abwicklung des Projekts. So wird das Beratungsunternehmen zum „Zuwendungsempfänger“, das zu beratende KMU ist der „Begünstigte“. Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen. Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:

  1. Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
  2. Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Die drei Fördermodule

Das Programm umfasst die Module "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit". Damit unterstützt das Förderprogramm „go-digital“ nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen sich vor dem Verlust sensibler Daten schützen möchte.

Rahmenbedingungen

Unternehmen sind förderfähig, wenn sie unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss haben, einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro aufweisen, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben und förderfähig nach der De-minimis-Verordnung sind (genaue Förderbedingungen hier; Angaben zum finanziellen Umfang hier).

Weitere Informationen unter: www.bmwi-go-digital.de