Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppen im themenübergreifenden Austausch

Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppen im themenübergreifenden Austausch

© BMWi/ Anja Blumentritt

Frage: Standardisierungsprozesse sind abstrakt und vollziehen sich in Gremien weit weg von den Fabrikhallen der mittelständischen Produzenten. Wieso ist das Thema Standards dennoch wichtig für den Mittelstand und was tut die AG1 für übersichtliche Standards?

Kai Garrels (ABB STOTZ-KONTAKT GmbH), Leiter der AG 1: Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass sich neue Industrie 4.0-fähige Komponenten in ihre bestehenden Anlagen problemlos integrieren lassen; gerade wenn die Komponenten von verschiedenen Herstellern kommen, ist das nicht automatisch der Fall. Daher sind Standards und Interoperabilität extrem wichtig. Einen einzigen Industrie 4.0-Standard je Anwendungsfeld zu etablieren, erscheint kaum möglich. Wir sind schon zufrieden, wenn eine überschaubare Anzahl an praxisnahen Standards für wichtige Anwendungsfälle entsteht. Über unsere Partner Standardization Council Industrie 4.0 und Labs Network Industrie 4.0 wirken wir in nationalen und internationalen Standardisierungsgremien darauf hin. Auch KMU werden an Standardisierungsprozessen beteiligt. Denn die Ergebnisse aus den Testzentren, in denen Unternehmen ihre neuen I4.0-Anwendungen erproben, werden in die Standardisierungsprozesse eingespeist.

Frage: Warum wird neben den standardmäßig installierten Virenprogrammen am Büro-Rechner auch die IT-Sicherheit von vernetzten Produktionsanlagen entscheidend für KMU und welchen Beitrag leistet hier die Arbeit der AG3?

Michael Jochem (Robert Bosch GmbH), Leiter der AG 3: Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen und Anlagen in und zwischen Unternehmen schafft neue Möglichkeiten – wie vorbeugende Wartung oder auftragsgesteuerte Produktion mit Losgröße 1. Die Vernetzung erhöht aber auch die Angriffsfläche von Cyberangriffen beträchtlich. Unternehmen müssen in IT-Sicherheitsfragen aktiv werden, denn: die vorhandenen Fertigungsanlagen mit einem durchschnittlichen Alter von 10 Jahren und mehr sind auf die neuen Gefahren nicht vorbereitet. Gleichzeitig erwarten Unternehmen in Wertschöpfungsnetzwerken eine sichere Verarbeitung von Information bei ihren Kommunikationspartnern: Vertrauen in IT-Sicherheit bei allen Partnern ist damit Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Gefragt ist ein ganzheitlicher Sicherheitsansatz, der die Spezifika der Domänen (Office-IT, Produktentwicklung, Produktions-IT) mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen berücksichtigt. Grundlage dafür ist die Risikobewertung aller Unternehmenswerte. Unsere Leitfäden geben Orientierung für den Aufbau und die Umsetzung solcher IT-Sicherheitsmaßnahmen und zeigen den notwendigen Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Frage: Daten sind die Währung unserer Zeit. Viele KMU zögern, Daten zu erheben und diese Daten mit Partnern zu teilen, da sie um Know-How und Betriebsgeheimnisse fürchten. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind möglich, um Produktionsdaten ausreichend zu schützen?

Dr. Hans-Jürgen Schlinkert (thyssenkrupp AG), Leiter der AG 4: Um innovative Geschäftsmodelle aus Sicht der Praxis in der digitalisierten Produktion umzusetzen, sollte auf eine zu weitreichende nationale und europäische gesetzgeberische Regulierung zunächst verzichtet werden. Zwar benötigen die beteiligten Unternehmen belastbare Regelungen, diese können jedoch weiterhin vertraglich zwischen den Akteuren vereinbart werden. Eine umfassende gesetzgeberische Regulierung könnte gerade für neue mittelständische geprägte Stakeholder eher innovationshemmend wirken. Für kleine und mittelständische Unternehmen sind daher aus Sicht der Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ möglichst flexible und transparente vertragliche Regelungen sinnvoll. Momentan ist die vertragliche Ausgestaltung von Verträgen über Produktionsdaten jedoch im deutschen AGB-Recht eher schwierig. Vorschriften, die eigentlich Verbraucher schützen sollen, schränken auch vertragliche Regelungen zwischen Unternehmen ein. Deswegen plädieren wir aus der AG 4 dafür, das AGB-Recht im B2B-Bereich weiter zu flexibilisieren.