Dr. Christine Payer

Dr. Christine Payer, Dürr AG

KI und deren Einsatz in den Unternehmen werfen komplexe juristische Fragen auf. Gleichzeitig kommen neue Regulierungen zum Tragen, die eine ganzheitliche und detaillierte Betrachtung zunehmend notwendig machen. Um KI angemessen zu behandeln, bearbeiten in der Arbeitsgruppe Rechtliche Rahmenbedingungen drei neu eingesetzte Task Forces KI-bezogene Themen und bündeln darin vielfältige Expertise der über 70 Mitarbeitenden in der AG. 

Drei KI-Task-Forces arbeiten an Empfehlungen bis Ende 2025

Unter der Leitung von Dr. Arun Kapoor (Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB) identifizierte die Task Force „KI und Regulierung/Haftung“ eine Reihe von Problemfeldern bei der Anwendung der europäischen KI-Verordnung in der Unternehmenspraxis. Bis Ende 2025 will die Task Force praktische Hinweise für Unternehmen und Politik erarbeiten, um einen rechtssicheren Umgang mit KI zu ermöglichen.

Thematisiert wird darin die schwierige Risikoklassifizierung entsprechend der KI-Verordnung. Die erforderliche Risikoabschätzung ist gerade bei Hybrider KI (Zusammenspiel unterschiedlicher KI-Systeme) oder in bestimmten Einsatzszenarien für KI hochkomplex. 
Die Unschärfe der mit der Verordnung vorgesehenen sektorspezifischen Ausnahmeregelungen und Ausnahmen für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung sorgen für große Unsicherheit in der Umsetzung. Die Abgrenzung zu Anforderungen an die Produktsicherheit für Nicht-Hochrisiko-KI sowie das Zusammenspiel mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie der EU können in bisher nicht abschätzbaren Haftungsrisiken für die Unternehmen resultieren.

Prof. Thomas Wilmer (Hochschule Darmstadt) leitet die Task Force „KI und IP-Rechte“, die sich mit den einzelnen Schritten der KI-Entwicklung und deren rechtliche Implikationen befasst. Bis Ende 2025 will die Task Force risikobasierte Handlungsempfehlungen für Unternehmen anhand von Anwendungsfällen bereitstellen. Um die rechtliche Orientierungshilfe an konkreten Anwendungsbeispielen auszurichten, arbeitet die Task Force derzeit eng mit dem Projekt RoX zusammen.

Die Task Force „KI und Vertragsgestaltung“ erarbeitet unter Führung von Dr. Philipp Haas (Robert Bosch GmbH) praxisorientierte Ideen für Vertragsklauseln, die aktuell drei für Unternehmen relevante Fälle adressieren:

  • Datennutzung für Training von KI-Systemen zwischen Geschäftspartnern
  • KI-Einsatz durch Lieferanten
  • Vertragsgestaltung beim Einkauf von KI-Systemen

Auch hier sammelt die Task Force derzeit Anwendungsfälle, um die eigenen Konzepte anhand von Beispielfällen zu festigen. 

Blick in die Zukunft: neue Fragen, bekannte Schwerpunkte 

Rechtssicherheit und Souveränität beim Daten-Teilen und Nutzen werden für die Unternehmenspraxis in den kommenden Jahren von größter Bedeutung sein. Gleichzeitig hält KI als disruptive Technologie Einzug in nahezu alle Unternehmensbereiche und eine Auseinandersetzung damit wird zwingend. Die AG wird beide Entwicklungen mit ihren Arbeiten eng begleiten.   

Zusätzlich zum neuen großen Themenfeld KI treibt die AG die Arbeit an bisherigen Themen weiter voran. Dazu zählen der unternehmerische Umgang mit geltender Regulierung und die Gefahr von Überregulierung sowie ein adäquaterer Rechtsrahmen für eine neue, daten- und technologiegetriebene Arbeitswelt.