Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pfeile rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Einblicke in das Projekttreffen des Industrie 4.0 Recht-Testbed
Einleitung
Am 23. und 24.05.2023 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter des Projektkonsortiums, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der Plattform Industrie 4.0 und des VDI Technologiezentrums. Sie besprachen den Stand der aktuellen Arbeiten und brachten inhaltliche Fokusthemen in Workshops nach vorn.
Die Teilnehmenden am neuen Standort des Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST am Dortmunder Hafen
Das Projekt Industrie 4.0 Recht-Testbed, kurz Recht-Testbed, verfolgt die systematische Nutzung der Digitalisierungspotenziale am Wirtschaftsstandort Deutschland. Es zielt darauf ab, Verhandlungen und Verträge zwischen Maschinen auf ein rechtssichereres Fundament zu stellen. Deshalb entwickelt das Pilotvorhaben ein digitales Experimentierfeld, das die Machbarkeit von automatisierten Geschäftsprozessen demonstriert. Es gibt Politik und Unternehmen Handlungsempfehlungen zu neuen rechtlichen Standards. Es müssen zahlreiche Problemstellungen gelöst werden: Vertragsabschluss und -durchführung durch Maschinen, Verantwortlichkeit, Haftung, IT-Sicherheit, Datenschutz sowie Nachweisbarkeit. Nur so lassen sich die Risiken für Unternehmen minimieren.
Das Experimentierfeld des Recht-Testbed ermöglicht derzeit das automatisierte Aushandeln und Durchführen von Verträgen in den Anwendungsdomänen "Logistik" und "Produktion". Mit Hilfe von Softwareagenten können domänenspezifische Parameter ausgehandelt und in einem entsprechenden Vertrag automatisiert festgehalten werden. Smart Legal Contracts sorgen anschließend für die Durchführung des Vertrags. Doch gerade in der Praxis verläuft nicht alles planmäßig und es kann zu Problemen oder Störungen in Prozessen der Vertragsdurchführung kommen. Aus diesem Grund wurden bei beiden Szenarien jeweils ein Störfall integriert. Im Warentransport kann ein Standgeld automatisiert berechnet werden. Die Blockchain dient als dezentrale, transparente und weiterentwickelte Datenbank, in der Informationen in Blöcken gespeichert werden und über ein verteiltes Netzwerk von Computern verwaltet wird. Sie bietet wesentliche, für die Industrie 4.0 immens nützliche Vorteile: Sicherheit, Unveränderlichkeit und Vertrauenswürdigkeit für digitale Transaktionen. Diese Vorteile werden im Rahmen des Projektes unter anderem für die Smart Contracts genutzt. Hierbei bestehen aber viele, rechtliche Anforderungen. Unter anderem muss die Blockchain den Anforderungen an den Datenschutz gerecht werden. Dazu zählt unter anderem das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Dieses kollidiert allerdings mit der Blockchain, auf der eine Löschung nicht möglich sein sollte, da die Blockchain als unveränderbare und dauerhafte Datenspeicherungslösung konzipiert ist und die Vertrauenswürdigkeit beeinträchtigt wäre. Im Falle der fehlerhaften Produktion kann eine Mängelrüge zum Zwecke einer Nachlieferung bzw. einer Preisminderung angemeldet werden.
Würden die Anwendungsfälle im Experimentierfeld in Realzeit durchgeführt werden, so hätte dies für den Transportfall eine Laufzeit von mehreren Tagen und für den Produktionsfall gar von mehreren Monaten. Aus diesem Grund überträgt das Experimentierfeld mit jedem Ereignis ein einstellbares Datum mit einer Uhrzeit, dem sogenannten Zeitpunkt. Dieses Ereignis wird in einem nächsten Schritt an die Blockchain übertragen und vom Smart Legal Contract so ausgewertet, als würde es sich bei dem jeweiligen Zeitpunkt um eine Realzeit handeln.
Sie können das Experimentierfeld unter www.legaltestbed.org/testbed ausprobieren. Es besteht sogar die Möglichkeit, das Experiment – inklusive aller vorgenommenen Konfigurationen – vor oder nach Abschluss einer Phase als Datendatei zu exportieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen oder zu wiederholen. Dabei stellt das Experimentierfeld nach dem Import sicher, dass auf der Blockchain ein dafür erforderlicher Smart Legal Contract vorliegt.
Um die potenziellen Anwendungsfälle im Experimentierfeld zukünftig erweitern zu können, ist vor allem eine hohe Interoperabilität erforderlich. Auf Seiten des Recht-Testbed soll diese durch die Integration der I4.0-Sprache gewährleistet werden, wodurch Verwaltungsschalen und andere Komponenten an das Recht-Testbed angebunden werden könnten.
Neben Smart Contracts und Softwareagenten wird eben auch die Blockchain-Technologie im Recht-Testbed verwendet, um maschinelle Verhandlungen automatisiert durchzuführen und rechtsgültige Verträge zu schließen.
Die Blockchain dient als dezentrale, transparente und weiterentwickelte Datenbank, in der Informationen in Blöcken gespeichert werden und über ein verteiltes Netzwerk von Computern verwaltet wird. Sie bietet wesentliche, für die Industrie 4.0 immens nützliche Vorteile: Sicherheit, Unveränderlichkeit und Vertrauenswürdigkeit für digitale Transaktionen. Diese Vorteile werden im Rahmen des Projektes unter anderem für die Smart Contracts genutzt. Hierbei bestehen aber viele, rechtliche Anforderungen. Unter anderem muss die Blockchain den Anforderungen an den Datenschutz gerecht werden. Dazu zählt unter anderem das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Dieses kollidiert allerdings mit der Blockchain, auf der eine Löschung nicht möglich sein sollte, da die Blockchain als unveränderbare und dauerhafte Datenspeicherungslösung konzipiert ist und die Vertrauenswürdigkeit beeinträchtigt wäre.
Bei dem Treffen wurden noch zahlreiche weitere Themen bearbeitet. Im weiteren Verlauf des Projektes werden in zwei Teilprojekten die Integration von Vertrauenswürdigkeitsbewertungen sowie die Automatisierung von Zahlungen aus einer Hyper Ledger Fabric durch Smart Contracts entwickelt. In Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut zielt das Projektteam darauf ab, nicht nur die Effizienz und Transparenz der Zahlungsprozesse zu verbessern, sondern auch wertvolle Handlungsempfehlungen für die Regulatorik zu liefern.
Sie möchten mehr über das Projekt Recht-Testbed erfahren? Besuchen Sie die Projektwebsite oder kontaktieren Sie bei Fragen das Projektmanagementbüro unter rtb-pmo (at) fraunhofer.de.
Das Projekt wird durch das BMWK aufgrund eines Beschlusses der Deutschen Bundestages gefördert.