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© Fraunhofer IML

Kooperationen in industriellen Netzwerken bedürfen stets einer vertraglichen Grundlage, welche die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt. Industrielle Netzwerke organisieren sich meist über Plattformen, die ein Betreiber – alleine oder für ein Konsortium – verantwortet. Die Nutzer der Plattformen treten in Rechtsbeziehungen zum Betreiber und untereinander. Hier setzt der Mustervertrag an.

Diese Rechtsbeziehungen werden wesentlich durch Plattformbedingungen geregelt. Der Betreiber der Plattform benutzt diese als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur vertraglichen Grundlage der Nutzung. Gemeinsam mit dem Förderprojekt „Industrie 4.0-Rechttestbed“ hat die Unterarbeitsgruppe „Recht-Testbed Industrie 4.0“ der Plattform Industrie 4.0, unter Federführung von Dr. Alexander Duisberg und Prof. Dr. Georg Borges, ein Muster für diese AGB entwickelt (Link zum Vertrag). „Die Musterbedingungen sollen einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Betreibern und Nutzern der Plattform gewährleisten und für beide Seiten akzeptabel sein“, erklärt Prof. Dr. Georg Borges, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes und Leiter der Unterarbeitsgruppe „Recht-Testbed“. Ein weiterer Vorteil für Plattformbetreiber und Nutzer: sie sparen bei Anwendung des Mustervertrags Kosten für das Erstellen und Aushandeln eines Nutzervertrages.

Diese festgehaltenen Bedingungen eignen sich für Betreiber und Nutzer von I4.0 Plattformen jeglicher Branchen und Größenordnung. Insbesondere soll dieses Vertragsmuster kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei helfen, eine vertragliche Grundlage ihrer I4.0-Kooperationen zu gestalten. Der Mustervertrag enthält eine Rechtswahl des deutschen Rechts und geht entsprechend von der Geltung deutschen Vertragsrechts für die Nutzung der Plattform im Verhältnis Betreiber / Nutzer aus. Er steht auch auf Englisch zur Verfügung und kann von Unternehmen aus aller Welt genutzt werden. „Wir hoffen mit dem Muster, die Standardisierung von Vertragsbedingungen im Bereich Industrie 4.0 maßgeblich voranzubringen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Alexander Duisberg, Partner bei Bird&Bird LLP.

Die Unterarbeitsgruppe „Recht-Testbed Industrie 4.0“ begleitet für die Plattform das Förderprojekt „Industrie 4.0 Recht-Testbed“, in dem technische und rechtliche Grundlagen der Industrie 4.0 durch das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML (Konsortialführer), das Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST, die Universität des Saarlandes mit dem Institut für Rechtsinformatik (IfR) sowie die Ruhr-Universität Bochum mit dem Horst Görtz Institut für IT-Sicherheit (HGI), erforscht werden.

Weitere Informationen: Förderprojekt Industrie 4.0 Recht-Testbed. Industrie 4.0 – Webinar Mustervertrag, Link zum Livestream / Hannover Messe (Paywall).