Inhalte der Session im Überblick:

  • Weitreichende Pflichtenkataloge aus dem EU AI Act un mangelnde Klarheit implizieren Compliance-Risiken und Haftungsfragen. Die Herausforderungen und Besonderheiten bei der vertraglichen Gestaltung bezüglich KI-Systemen sind zentral.
  • Die Task Force KI und Vertragsgestaltung verfolgt das Ziel einer risikobasierten Vertragsgestaltung anhand von Vertragsklauseln bis Ende des Jahres, um Unternehmen eine Handreichung zur Datennutzung beim Training von KI-Systemen, den Einsatz von KI im Lieferantenverhältnis und für den Einkauf von KI-Systemen zu geben.
  • Die Fülle an zu beachtenden Regulierungen bei der Entwicklung von KI-Modellen stellt nicht nur die Technik vor Herausforderungen. Die Task Force KI und IP-Rechte präsentierte und diskutierte gemeinsam mit dem Publikum Lösungsmöglichkeiten, um den rechtlichen Rahmen für eine Entwicklung von KI-Modellen in Deutschland und Europa zu ermöglichen. Können dafür unter anderem Ausnahmen im IP-Recht in Kombination mit einem Entschädigungsfond eine Lösung sein? 
  • Die Herausarbeitung der einzelnen Schritte bei der Entwicklung von KI-Systemen zeigte deutlich, wie viele Regelungen adressiert werden und die Unternehmen vor juristische Herausforderungen stellen können. Die Unternehmen sollen daher bei der Identifikation dieser Risiken im Rahmen der Veröffentlichung einer risikobasierten Handlungsempfehlung dieses Jahr unterstützt werden.